Produktübersicht · Aktualisiert 1. Juni 2026

    Pflegehilfsmittel Liste 2026: Alle Produkte der Pflegekasse (PG 54)

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Checkliste mit Pflegehilfsmitteln und Stift auf einem Tisch

    Die vollständige Liste aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der Produktgruppe 54 – kostenfrei bis 42 Euro pro Monat über die Pflegekasse. Plus: Übersicht der technischen Pflegehilfsmittel (PG 50–52) und wie Sie Ihre Hilfsmittel einfach online beantragen.

    Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten – ganz ohne Aufwand

    Über eine Pflegebox bekommen Sie die unten aufgeführten Produkte automatisch monatlich nach Hause geliefert. Die Abrechnung läuft direkt mit Ihrer Pflegekasse – Sie zahlen 0 Euro.

    📄 Komplette Pflegehilfsmittel-Liste 2026 als PDF

    Premium-Ratgeber, 23 Seiten: alle erstattungsfähigen Produkte, 42-€-Pauschale, Anspruch, Antrag & Checkliste. Kostenlos – ohne E-Mail-Eingabe.

    Nicht alles, was Sie im Pflegealltag verwenden, darf über die 42-Euro-Pauschale abgerechnet werden. Die Pflegekassen halten sich strikt an die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der GKV. Damit Sie genau wissen, was Sie in Ihre monatliche Box packen können, haben wir hier die offizielle Liste für Sie aufbereitet.

    Die erstattungsfähigen Produkte (PG 54)

    1. Einmalhandschuhe

    Sie dienen dem Infektionsschutz bei der Körperpflege.

    • Varianten: Vinyl (günstig), Latex (dehnbar), Nitril (reißfest und allergikerfreundlich)
    • Menge: Meist in 100er-Boxen erhältlich

    2. Händedesinfektionsmittel

    Zur Abtötung von Bakterien und Viren direkt an den Händen.

    Wichtig: Achten Sie auf die Kennzeichnung "begrenzt viruzid" oder "viruzid", um auch gegen Grippe- oder Coronaviren geschützt zu sein.

    3. Flächendesinfektionsmittel

    Spezielle Lösungen oder Tücher zur Reinigung von Pflegebetten, Nachttischen und Sanitärbereichen.

    4. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

    Saugende Unterlagen (meist 60x90 cm), die die Matratze vor Verunreinigungen schützen. Sie sind besonders bei Inkontinenz oder zur Wundversorgung essenziell.

    5. Schutzschürzen

    Wasserdichte Einmalschürzen, die Ihre Kleidung während der Ganzkörperwäsche des Pflegebedürftigen trocken und sauber halten.

    6. Mundschutz & Fingerlinge

    • Mundschutz: Sowohl einfache OP-Masken als auch FFP2-Masken können Teil der Versorgung sein.
    • Fingerlinge: Für punktuelle Anwendungen, wenn kein ganzer Handschuh benötigt wird.

    HMV-Nummern der Produktgruppe 54 (offizielle Referenz)

    Alle erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes mit einer eindeutigen HMV-Nummer gelistet. Diese Nummern verwenden Pflegekassen, Anbieter und Sanitätshäuser zur Abrechnung. Hier die vollständige Übersicht der Produktgruppe 54 (Stand: Juni 2026):

    ProduktHMV-Nr.Typischer Einsatz im Pflegealltag
    Einmalhandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex)54.40.01Schutz bei Körperpflege, Wundversorgung und Inkontinenzhilfe; verhindern Keimübertragung in beide Richtungen.
    Mund-Nasen-Schutz & FFP2-Masken54.40.02Infektionsschutz für Pflegende und Pflegebedürftige, besonders bei Atemwegsinfekten.
    Schutzschürzen (Einweg)54.40.03Schützen die Kleidung bei Körperpflege, Verbandwechsel oder dem Anreichen von Nahrung.
    Einmal-Bettschutzeinlagen54.40.04Saugende Unterlagen schützen Bett und Matratze bei Inkontinenz oder nächtlichem Schwitzen.
    Fingerlinge54.40Für punktuelles, hygienisches Arbeiten — z. B. beim Auftragen von Salben oder Zäpfchen.
    Händedesinfektionsmittel54.99.04Hygienische Händedesinfektion vor und nach jedem Pflegekontakt.
    Flächendesinfektionsmittel54.99.05Desinfektion von Flächen in Bad, Küche und Pflegebereich.
    Bettschutzeinlagen (waschbar) Sonderfall – nicht aus den 42 €54.45Wiederverwendbar und bei hohen Temperaturen waschbar; werden gesondert abgerechnet. Klären Sie das vorab mit dem Anbieter.

    Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 54 · Stand: Juni 2026. Bei Verwendung dieser Tabelle bitte als Quelle deinpflegevergleich.de angeben.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) vs. technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)

    Infografik: Vergleich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) versus technische Hilfsmittel (PG 50–52) mit Beispielen, Kostenübernahme und Voraussetzungen
    Infografik: Verbrauch (PG 54) vs. technische Hilfsmittel (PG 50–52) · © deinpflegevergleich.de

    Häufig werden die beiden Kategorien verwechselt. Der Unterschied ist aber entscheidend dafür, wie und wo Sie das jeweilige Hilfsmittel beantragen:

    MerkmalPflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54)Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)
    Typische ProdukteHandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, SchutzschürzenPflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Rollator, Pflegerufset, Lifter
    NutzungEinmalig – wird verbraucht/entsorgtLanglebig – wiederverwendbar oder Leihgabe
    KostenübernahmeBis 42 € pro Monat – pauschalVollkosten abzüglich 10 € Zuzahlung (max. 25 €)
    AntragswegDirekt über einen Pflegebox-Anbieter – ohne RezeptÄrztliche Verordnung erforderlich
    KostenträgerPflegekasse (SGB XI, § 40 Abs. 2)Pflegekasse oder Krankenkasse (SGB XI/V)
    VoraussetzungMindestens Pflegegrad 1Pflegegrad + medizinische Notwendigkeit

    Mehr zum Thema in unseren Ratgebern: Verbrauch vs. technische Pflegehilfsmittel · Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

    Was steht NICHT auf der Liste?

    Es ist ein häufiges Missverständnis: Folgende Produkte gehören nicht zur 42-Euro-Pauschale:

    • Inkontinenzhosen (Windeln)

      Diese werden meist über ein ärztliches Rezept als "Hilfsmittel zur Behandlung" abgerechnet.

    • Bettschutzeinlagen zum Waschen (wiederverwendbar)

      Nur Einmalprodukte fallen unter die Pauschale.

    • Esslätze aus Stoff

      Wiederverwendbare Textilien sind nicht erstattungsfähig.

    • Technische Hilfsmittel

      Hausnotrufsysteme oder Badewannenlifte fallen unter andere Paragraphen des SGB XI.

    Infografik: Die 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Pauschale steht jeden Monat neu zur Verfügung und verfällt am Monatsende, wenn sie nicht genutzt wird
    Infografik: 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale verfallen monatlich · © deinpflegevergleich.de

    Unser Tipp

    Schauen Sie regelmäßig in Ihre Vorräte. Wenn Sie von einem Produkt (z. B. Flächendesinfektion) noch genug haben, tauschen Sie es für den nächsten Monat gegen ein anderes Produkt aus der Liste aus. So nutzen Sie Ihre 42-Euro-Pauschale optimal aus.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt?

    Die Pflegekasse bezahlt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Diese können Sie ab Pflegegrad 1 bis zu einem Wert von 42 Euro monatlich kostenfrei erhalten.

    Sind Inkontinenzprodukte in der 42-Euro-Pauschale enthalten?

    Nein, Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Vorlagen gehört nicht zur 42-Euro-Pauschale (PG 54). Diese gelten als Hilfsmittel zur Behandlung und werden meist über ein ärztliches Rezept der Krankenkasse abgerechnet, nicht über die Pflegehilfsmittel-Pauschale der Pflegekasse.

    Was ist die Produktgruppe 54?

    Die Produktgruppe 54 (PG 54) im Hilfsmittelverzeichnis der GKV umfasst alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die über die 42-Euro-Pauschale bezogen werden können. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz.

    Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) und technischen Pflegehilfsmitteln (PG 51)?

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54) wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel werden nach Gebrauch entsorgt und über die monatliche 42-Euro-Pauschale abgerechnet. Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 50, 51, 52) wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf sind langlebig und werden separat über ärztliche Verordnung beantragt – nicht über die 42-Euro-Pauschale.

    Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel kostenlos bei der Pflegekasse?

    Am einfachsten über einen Pflegebox-Anbieter: Sie wählen Ihre Produkte online aus, der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und rechnet direkt mit ihr ab. Sie müssen nichts vorstrecken. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Den Pflegegrad-Bescheid laden Sie einmalig hoch.

    Bekomme ich Pflegehilfsmittel auch ohne Pflegegrad?

    Nein, die 42-Euro-Pauschale der Pflegekasse setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Ohne anerkannten Pflegegrad müssen Sie Pflegehilfsmittel selbst bezahlen. Tipp: Wenn ein Pflegebedarf besteht, lohnt es sich, den Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen.

    Kann ich verschiedene Materialien bei den Einmalhandschuhen wählen?

    Ja, Einmalhandschuhe gibt es in verschiedenen Materialien: Vinyl (günstig), Latex (dehnbar) und Nitril (reißfest und allergikerfreundlich). Je nach individuellen Bedürfnissen oder Allergien können Sie das passende Material wählen.

    Was ist der Unterschied zwischen OP-Masken und FFP2-Masken?

    OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) schützen primär andere Personen vor Tröpfchen. FFP2-Masken bieten zusätzlich einen Eigenschutz des Trägers vor Aerosolen. Beide können Teil der Pflegebox sein und schützen besonders vulnerable Pflegebedürftige.

    Wie oft kann ich Pflegehilfsmittel bestellen?

    Die 42 Euro stehen Ihnen jeden Monat neu zur Verfügung – nicht verbrauchte Beträge verfallen am Monatsende. Pflegebox-Anbieter liefern in der Regel monatlich automatisch, sodass Sie das Budget optimal ausschöpfen.

    Weiterführende Artikel

    Cookie-Einstellungen

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu Analysezwecken genutzt werden. Sie entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.