Pflegehilfsmittel Pauschale von 42 Euro erklärt
Die gesetzliche Grundlage für Ihre kostenlose Pflegebox nach § 40 SGB XI – einfach erklärt.

Was steckt hinter der 42-Euro-Pauschale?
Die gesetzliche Grundlage für die Pflegebox findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 40 Abs. 2. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" haben. Seit der letzten Anpassung beträgt dieser Betrag 42,00 € pro Monat.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
"Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen [...]"
Warum wurde die Pauschale auf 42 Euro erhöht?
Lange Zeit lag der Betrag bei 40 Euro. Die Erhöhung auf 42 Euro war eine Reaktion auf die gestiegenen Marktpreise, insbesondere für Rohstoffe wie Nitril (für Handschuhe) und Alkohole (für Desinfektionsmittel). Ziel ist es, dass Sie trotz Inflation weiterhin die gleiche Menge an qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln erhalten.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Anspruch
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde.
Budget
Monatlich bis zu 42,00 €, was einer jährlichen Unterstützung von 504,00 € entspricht.
Verfall
Der Betrag ist zweckgebunden. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, verfällt in der Regel und kann nicht "angespart" oder bar ausgezahlt werden.
Kombinierbarkeit
Die Pauschale hat keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag. Es ist eine zusätzliche Sachleistung.
So holen Sie das Maximum aus der Pauschale heraus
Nutzen Sie die 42 Euro konsequent aus. Viele Familien fordern nur einen Teil an und lassen wertvolles Budget verfallen. Auf deinpflegevergleich.de zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Box so konfigurieren, dass Sie jeden Monat den vollen Gegenwert für Ihre Pflegehygiene erhalten.
- Passen Sie den Inhalt der Pflegebox an Ihren aktuellen Bedarf an
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Häufig gestellte Fragen
Was ist die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel?
Die 42-Euro-Pauschale ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf die Pauschale?
Sie haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale, sofern Sie zu Hause durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Der Pflegegrad selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Budgets.
Warum wurde die Pauschale von 40 auf 42 Euro erhöht?
Die Erhöhung auf 42 Euro war eine Reaktion auf die gestiegenen Marktpreise, insbesondere für Rohstoffe wie Nitril für Handschuhe und Alkohole für Desinfektionsmittel. Ziel ist, dass Pflegebedürftige trotz Inflation weiterhin die gleiche Menge an qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln erhalten.
Kann ich die 42 Euro ansparen oder auszahlen lassen?
Nein, der Betrag ist zweckgebunden. Was Sie in einem Monat nicht für Pflegehilfsmittel verbrauchen, verfällt in der Regel und kann nicht angespart oder bar ausgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, die Pauschale jeden Monat vollständig zu nutzen.
Beeinflusst die Pauschale mein Pflegegeld?
Nein, die 42-Euro-Pauschale hat keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag. Es handelt sich um eine zusätzliche Sachleistung, die unabhängig von anderen Pflegeleistungen gewährt wird.