Produktgruppe 54: Alle Pflegehilfsmittel der 42-Euro-Pauschale

Wer Angehörige zu Hause pflegt, stößt früher oder später auf den Begriff Produktgruppe 54. Dahinter steckt nichts Kompliziertes: Es ist die Kategorie im Hilfsmittelverzeichnis, über die die Pflegekasse Ihre monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet. Wir erklären, welche Produkte dazugehören – und welche nicht.
Was ist die Produktgruppe 54?
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ordnet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel in Produktgruppen (PG) ein. Die Produktgruppe 54 umfasst dabei ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Produkte, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden und regelmäßig nachgekauft werden müssen.
Genau für diese Produkte zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine monatliche Pauschale von 42 Euro – bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung: Die Pflege erfolgt zu Hause durch Angehörige, andere ehrenamtliche Pflegepersonen oder einen ambulanten Pflegedienst. Im vollstationären Heim besteht kein Anspruch.
Praxis-Tipp: Am einfachsten beziehen Sie Produkte der PG 54 über eine monatliche Pflegebox. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts in Vorleistung zahlen.
Diese Produkte gehören zur Produktgruppe 54
Sieben Produktgruppen sind über die 42-Euro-Pauschale erstattungsfähig. Hier die vollständige Übersicht mit den offiziellen HMV-Nummern (Stand: September 2026):
| Produkt | HMV-Nr. | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex) | 54.40.01 | Körperpflege, Wundversorgung, Inkontinenzhilfe – Schutz vor Keimübertragung in beide Richtungen |
| Mund-Nasen-Schutz & FFP2-Masken | 54.40.02 | Infektionsschutz für Pflegende und Pflegebedürftige |
| Schutzschürzen (Einweg) | 54.40.03 | Schutz der Kleidung bei Körperpflege und Verbandwechsel |
| Einmal-Bettschutzeinlagen | 54.40.04 | Schutz von Bett und Matratze bei Inkontinenz |
| Fingerlinge | 54.40 | Punktuelles hygienisches Arbeiten, z. B. beim Auftragen von Salben |
| Händedesinfektionsmittel | 54.99.04 | Hygienische Händedesinfektion vor und nach jedem Pflegekontakt |
| Flächendesinfektionsmittel | 54.99.05 | Desinfektion von Flächen in Bad, Küche und Pflegebereich |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 54 · Stand: September 2026. Alle Details zu den einzelnen Produkten finden Sie in unserer kompletten Pflegehilfsmittel-Liste.
Was gehört nicht zur Produktgruppe 54?
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung. Diese Produkte fallen nicht unter die 42-Euro-Pauschale:
- Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen, Einlagen): Werden als Hilfsmittel zur Behandlung über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse abgerechnet.
- Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52) wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf: Langlebige Hilfsmittel mit eigenem Antragsweg über ärztliche Verordnung.
- Waschbare Bettschutzeinlagen (HMV-Nr. 54.45): Als wiederverwendbare Produkte werden sie gesondert abgerechnet – klären Sie das vorab mit Ihrem Anbieter.
- Pflege- und Körperpflegeprodukte wie Cremes, Waschlotionen oder Shampoo: Diese zählen nicht als Pflegehilfsmittel und müssen selbst bezahlt werden.
Produkte der PG 54 kostenlos beziehen
Über eine monatliche Pflegebox erhalten Sie alle Produkte der Produktgruppe 54 im Wert von bis zu 42 Euro kostenfrei nach Hause – die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter.
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