Pflegekasse & Leistungen

    Produktgruppe 54: Alle Pflegehilfsmittel der 42-Euro-Pauschale

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Einmalhandschuhe und weitere Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 im Überblick

    Wer Angehörige zu Hause pflegt, stößt früher oder später auf den Begriff Produktgruppe 54. Dahinter steckt nichts Kompliziertes: Es ist die Kategorie im Hilfsmittelverzeichnis, über die die Pflegekasse Ihre monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet. Wir erklären, welche Produkte dazugehören – und welche nicht.

    Was ist die Produktgruppe 54?

    Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ordnet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel in Produktgruppen (PG) ein. Die Produktgruppe 54 umfasst dabei ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Produkte, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden und regelmäßig nachgekauft werden müssen.

    Genau für diese Produkte zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine monatliche Pauschale von 42 Euro – bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung: Die Pflege erfolgt zu Hause durch Angehörige, andere ehrenamtliche Pflegepersonen oder einen ambulanten Pflegedienst. Im vollstationären Heim besteht kein Anspruch.

    Praxis-Tipp: Am einfachsten beziehen Sie Produkte der PG 54 über eine monatliche Pflegebox. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts in Vorleistung zahlen.

    Diese Produkte gehören zur Produktgruppe 54

    Sieben Produktgruppen sind über die 42-Euro-Pauschale erstattungsfähig. Hier die vollständige Übersicht mit den offiziellen HMV-Nummern (Stand: September 2026):

    ProduktHMV-Nr.Typischer Einsatz
    Einmalhandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex)54.40.01Körperpflege, Wundversorgung, Inkontinenzhilfe – Schutz vor Keimübertragung in beide Richtungen
    Mund-Nasen-Schutz & FFP2-Masken54.40.02Infektionsschutz für Pflegende und Pflegebedürftige
    Schutzschürzen (Einweg)54.40.03Schutz der Kleidung bei Körperpflege und Verbandwechsel
    Einmal-Bettschutzeinlagen54.40.04Schutz von Bett und Matratze bei Inkontinenz
    Fingerlinge54.40Punktuelles hygienisches Arbeiten, z. B. beim Auftragen von Salben
    Händedesinfektionsmittel54.99.04Hygienische Händedesinfektion vor und nach jedem Pflegekontakt
    Flächendesinfektionsmittel54.99.05Desinfektion von Flächen in Bad, Küche und Pflegebereich

    Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 54 · Stand: September 2026. Alle Details zu den einzelnen Produkten finden Sie in unserer kompletten Pflegehilfsmittel-Liste.

    Was gehört nicht zur Produktgruppe 54?

    Ebenso wichtig ist die Abgrenzung. Diese Produkte fallen nicht unter die 42-Euro-Pauschale:

    • Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen, Einlagen): Werden als Hilfsmittel zur Behandlung über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse abgerechnet.
    • Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52) wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf: Langlebige Hilfsmittel mit eigenem Antragsweg über ärztliche Verordnung.
    • Waschbare Bettschutzeinlagen (HMV-Nr. 54.45): Als wiederverwendbare Produkte werden sie gesondert abgerechnet – klären Sie das vorab mit Ihrem Anbieter.
    • Pflege- und Körperpflegeprodukte wie Cremes, Waschlotionen oder Shampoo: Diese zählen nicht als Pflegehilfsmittel und müssen selbst bezahlt werden.

    Produkte der PG 54 kostenlos beziehen

    Über eine monatliche Pflegebox erhalten Sie alle Produkte der Produktgruppe 54 im Wert von bis zu 42 Euro kostenfrei nach Hause – die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter.

    Häufige Fragen zur Produktgruppe 54

    Produktgruppe 54 (PG 54) ist eine Kategorie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Sie umfasst alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel – also Produkte, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

    Zur PG 54 gehören sieben Produktgruppen: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge.

    Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 – ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst erfolgt.

    PG 54 umfasst Verbrauchsmaterialien, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Die Produktgruppen 50–52 enthalten langlebige, technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufe – diese werden separat über ärztliche Verordnung beantragt.

    Nein. Windeln, Vorlagen und Einlagen zur Inkontinenzversorgung gelten als Hilfsmittel zur Behandlung und werden in der Regel über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse abgerechnet – nicht über die 42-Euro-Pauschale der Pflegekasse.

    Weitere hilfreiche Ratgeber

    Pflegehilfsmittel Liste

    Alle 7 Produkte der 42-Euro-Pauschale im Detail

    Weiterlesen →

    Pflegebox beantragen

    Schritt-für-Schritt Anleitung für den ersten Antrag

    Weiterlesen →

    Welche Pflegehilfsmittel?

    Der Unterschied zwischen Verbrauchs- und technischen Hilfsmitteln

    Weiterlesen →