Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vs. technische Hilfsmittel

Wo liegt der Unterschied? Ein Leitfaden durch das Hilfsmittelverzeichnis.
Wenn Sie sich mit der häuslichen Pflege beschäftigen, stoßen Sie schnell auf den Begriff „Pflegehilfsmittel". Doch Vorsicht: Die Pflegekasse unterscheidet strikt zwischen zwei Kategorien. Während die einen monatlich mit 42,00 € bezuschusst werden, handelt es sich bei den anderen meist um langlebige Investitionen oder Leihgaben.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Verbrauchsmitteln und technischen Hilfsmitteln – und wie Sie beide optimal nutzen.
1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54)
Dies sind die klassischen Inhalte Ihrer monatlichen Pflegebox.
Definition:
Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können.
Beispiele:
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen.
Finanzierung:
Hier greift die Pauschale von 42 € monatlich. Der Vorteil: Diese Mittel gehen in Ihren Besitz über und müssen nicht zurückgegeben werden.
2. Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 50-52)
Hierbei handelt es sich um Geräte oder Gegenstände, die über einen langen Zeitraum genutzt werden.
Definition:
Langlebige Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit des Betroffenen unterstützen.
Beispiele:
Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme oder Badewannenlifte.
Finanzierung:
Die Kosten werden oft komplett übernommen, allerdings verbleiben technische Hilfsmittel meist im Eigentum der Kasse und werden als Leihgabe zur Verfügung gestellt. In der Regel fällt hier eine Zuzahlung von 10 % (maximal 25 € pro Hilfsmittel) an, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
Das Wichtigste für Sie im Überblick
| Merkmal | Verbrauchsmittel (Box) | Technische Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Budget | 42 € / Monat | Einmalige Anschaffung / Miete |
| Eigentum | Verbleibt bei Ihnen | Meist Leihgabe der Kasse |
| Zuzahlung | 0 € (Zuzahlungsfrei) | 10 % (max. 25 €) |
| Bezugsweg | Pflegebox-Anbieter | Sanitätshaus / Fachhandel |
Fazit
Nutzen Sie die 42-Euro-Pauschale für den täglichen Hygienebedarf und sprechen Sie für größere Anschaffungen wie Pflegebetten direkt mit Ihrem Arzt oder der Pflegekasse bezüglich einer Verordnung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln?
Verbrauchsmittel (Produktgruppe 54) sind Einmalprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, die monatlich mit 42 Euro bezuschusst werden und in Ihrem Besitz verbleiben. Technische Hilfsmittel (Produktgruppe 50-52) sind langlebige Geräte wie Pflegebetten, die meist als Leihgabe gestellt werden.
Was gehört zur Produktgruppe 54?
Zur Produktgruppe 54 gehören zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge.
Muss ich für technische Hilfsmittel zuzahlen?
Ja, bei technischen Pflegehilfsmitteln fällt in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Kosten an, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie beantrage ich ein Pflegebett?
Für ein Pflegebett benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Der Arzt stellt ein Rezept aus, mit dem Sie sich an ein Sanitätshaus wenden. Das Sanitätshaus klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse.
Behalte ich technische Hilfsmittel nach der Pflege?
In der Regel nicht. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten verbleiben meist im Eigentum der Pflegekasse und werden als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Bedarfs müssen sie zurückgegeben werden.