Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026

    Pflegegradrechner 2026: Pflegegrad in 2 Minuten berechnen

    Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner berechnen Sie unverbindlich Ihren voraussichtlichen Pflegegrad – nach dem offiziellen Neuen Begutachtungsassessment (NBA), alle 6 Module korrekt gewichtet nach § 15 SGB XI.

    • 20 kurze Fragen, alle 6 NBA-Module
    • Sofortiges Ergebnis: Pflegegrad 1–5
    • Anonym, ohne Anmeldung
    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Fortschritt: 0 / 23 Fragen0%
    Modul 1

    Mobilität

    Wie selbstständig bewegt sich die Person im Alltag?

    Positionswechsel im Bett (z. B. drehen, aufsetzen)
    Halten einer stabilen Sitzposition
    Aufstehen aus dem Sitzen, Umsetzen (z. B. Bett → Stuhl)
    Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs (Gehen / Rollstuhl)
    Treppensteigen
    Modul 2

    Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

    Wie gut funktionieren Erinnerung, Orientierung und Kommunikation?

    Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
    Örtliche und zeitliche Orientierung
    Verstehen von Sachverhalten / einfache Entscheidungen treffen
    Mitteilen elementarer Bedürfnisse
    Modul 3

    Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

    Treten belastende Verhaltensweisen oder psychische Probleme auf?

    Nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen oder Ängste0 = nie, 3 = täglich
    Aggressives oder abwehrendes Verhalten0 = nie, 3 = täglich
    Antriebslosigkeit, sozialer Rückzug0 = nie, 3 = täglich
    Modul 4

    Selbstversorgung

    Wie selbstständig sind Körperpflege, An-/Ausziehen und Essen?

    Waschen des vorderen Oberkörpers
    Duschen oder Baden inkl. Haare waschen
    An- und Auskleiden (Ober- und Unterkörper)
    Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung & Essen
    Toilettenbenutzung / Umgang mit Inkontinenz
    Modul 5

    Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen

    Wie viel Hilfe ist bei Medikamenten, Arztterminen und Therapien nötig?

    Einnahme von Medikamenten
    Versorgung von Wunden, Stomata, Kathetern
    Arzt- und Therapiebesuche selbstständig wahrnehmen
    Modul 6

    Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte

    Wie eigenständig gestaltet die Person Tagesablauf und Kontakte?

    Tagesablauf eigenständig planen und gestalten
    Sich beschäftigen (z. B. Hobbys, Lesen, Fernsehen)
    Kontakte zu Familie und Bekannten pflegen

    So funktioniert der Pflegegrad-Rechner

    Seit 2017 wird der Pflegegrad in Deutschland nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Dabei prüft der Medizinische Dienst (MD), wie selbstständig eine Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen ist – den sogenannten Modulen.

    Jedes Modul wird gewichtet:

    • Modul 1 – Mobilität: 10 %
    • Modul 2 & 3 – Kognitive Fähigkeiten / Verhaltensweisen: 15 % (es zählt der höhere Wert)
    • Modul 4 – Selbstversorgung: 40 %
    • Modul 5 – Bewältigung von Krankheit & Therapie: 20 %
    • Modul 6 – Alltag & soziale Kontakte: 15 %

    Daraus ergeben sich die gewichteten Punkte (0–100). Anhand der Schwellen ordnet der MD den Pflegegrad zu:

    • 12,5 – <27 Punkte: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
    • 27 – <47,5 Punkte: Pflegegrad 2 (erheblich)
    • 47,5 – <70 Punkte: Pflegegrad 3 (schwer)
    • 70 – <90 Punkte: Pflegegrad 4 (schwerste)
    • 90 – 100 Punkte: Pflegegrad 5 (schwerste mit besonderen Anforderungen)

    Unser Rechner bildet alle 6 Module mit den wichtigsten Kernfragen ab und verwendet exakt diese Gewichtung. Das Ergebnis ist eine fundierte Schätzung – die finale Einstufung trifft jedoch ausschließlich der MD nach einem persönlichen Begutachtungstermin.

    Leistungen je Pflegegrad 2026 im Überblick

    So viel Pflegegeld und welche weiteren Leistungen erhalten Sie pro Monat – abhängig vom berechneten Pflegegrad.

    PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetragPflegehilfsmittel
    Pflegegrad 1125 €42 €
    Pflegegrad 2347 €796 €125 €42 €
    Pflegegrad 3599 €1.497 €125 €42 €
    Pflegegrad 4800 €1.859 €125 €42 €
    Pflegegrad 5990 €2.299 €125 €42 €

    Werte gem. SGB XI, Stand 2026 (häusliche Pflege). Alle Beträge pro Monat. Detail-Übersicht im Ratgeber Pflegegrad-Leistungen.

    Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen & Widerspruch

    1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos möglich – telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wichtig: Leistungen werden rückwirkend zum Monat der Antragstellung gezahlt – also so früh wie möglich beantragen.

    2. Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF

    Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, gesetzliche Versicherte) oder von MEDICPROOF (privat Versicherte) zum Hausbesuch. Er bewertet die sechs NBA-Module – exakt diejenigen, die unser Pflegegradrechner abbildet.

    3. Bearbeitungsdauer & Bescheid

    Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei stationärem Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt verkürzt sich die Frist auf 1 Woche. Überschreitet die Kasse die Frist ohne triftigen Grund, stehen Ihnen 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu.

    4. Pflegetagebuch als Schlüssel zur richtigen Einstufung

    Führen Sie 1–2 Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch: notieren Sie täglich, welche Tätigkeiten Unterstützung benötigen, wie lange sie dauern und wie häufig sie auftreten. Diese konkreten Beispiele helfen dem Gutachter, den Pflegebedarf realistisch einzuschätzen.

    5. Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung

    Bis zu 62 % der Widersprüche sind erfolgreich (Quelle: VdK). Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie ihn mit:

    • konkreten Alltagsbeispielen aus dem Pflegetagebuch
    • ärztlichen Attesten und Befunden
    • Stellungnahmen von Pflegedienst oder Therapeuten

    Unabhängige Beratung bietet z. B. die VdK oder die Verbraucherzentrale.

    Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner

    Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?

    Der Rechner basiert auf den sechs Modulen des offiziellen Neuen Begutachtungsassessments (NBA) inkl. der gesetzlichen Gewichtung nach § 15 SGB XI. Er liefert eine fundierte Orientierung, ersetzt aber nicht die individuelle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF.

    Welche Leistungen erhalte ich ab welchem Pflegegrad?

    Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen u. a. die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 € pro Monat sowie der Entlastungsbetrag von 125 € zu. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege hinzu. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Ratgeber Pflegegrad-Leistungen.

    Wie beantrage ich den Pflegegrad?

    Stellen Sie formlos einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online). Anschließend vereinbart der MD oder MEDICPROOF einen Begutachtungstermin bei Ihnen zuhause. Das Gutachten ist die Grundlage für die Einstufung.

    Kostet der Rechner etwas?

    Nein. Der Pflegegrad-Rechner von DeinPflegeVergleich ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

    Bekomme ich ab Pflegegrad 1 schon eine kostenlose Pflegebox?

    Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen). Im Pflegebox-Vergleich finden Sie passende Anbieter.

    Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde?

    Sie haben innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids das Recht, schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen aus dem Pflegealltag und legen Sie idealerweise ein Pflegetagebuch sowie ärztliche Atteste bei. Die Pflegekasse muss den Fall dann neu prüfen lassen – häufig durch eine zweite Begutachtung.

    Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?

    Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang zu entscheiden. Bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Hospiz verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Wird die Frist überschritten, stehen Ihnen 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu.

    Wie viel Pflegegeld erhalte ich bei welchem Pflegegrad?

    Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 125 € Entlastungsbetrag und 42 € Pflegehilfsmittel. Pflegegrad 2: 347 €/Monat. Pflegegrad 3: 599 €/Monat. Pflegegrad 4: 800 €/Monat. Pflegegrad 5: 990 €/Monat (Werte 2026). Zusätzlich gibt es Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

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