Aktualisiert am 1. August 2026

    Pflegehilfsmittel 2026 – kostenlos bis 42 € monatlich von der Pflegekasse

    Alle wichtigen Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege im Überblick: Anspruch, Produkte und wie Sie die 42-Euro-Pauschale einfach über eine Pflegebox nutzen – ohne Vorkasse und ohne bürokratischen Aufwand.

    42 € pro Monat
    Volle Kostenübernahme durch die Pflegekasse
    Ab Pflegegrad 1
    Für alle Pflegegrade, häusliche Pflege
    Ohne Vorkasse
    Direkte Abrechnung durch den Anbieter

    Was sind Pflegehilfsmittel?

    Pflegehilfsmittel sind Produkte, Geräte und Verbrauchsmaterialien, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (Produktgruppe 54) gelistet und werden von der Pflegekasse bezuschusst.

    Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

    Zum Verbrauch bestimmt

    Einmalprodukte wie Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen – monatlich bis 42 € über die Pflegebox.

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    Technische Pflegehilfsmittel

    Pflegebetten, Rollatoren oder Hausnotruf-Systeme – meist als Leihgabe oder mit Zuzahlung von 10 %.

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    Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten – in 3 Schritten

    1

    Anbieter vergleichen

    Vergleichen Sie in unserem Pflegebox-Test die besten Anbieter 2026.

    Zum Vergleich →
    2

    Formular ausfüllen

    Nur ein kurzes Online-Formular – der Anbieter übernimmt den Rest.

    So geht's →
    3

    Monatlich erhalten

    Ihre Pflegehilfsmittel kommen bequem und pünktlich nach Hause.

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    Jetzt Pflegehilfsmittel kostenfrei sichern

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    Gut zu wissen: Anspruch prüfen

    Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben? Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegrad-Rechner oder lesen Sie den Ratgeber Pflegegrad & Pflegebox.

    Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

    Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollator) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel).

    Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 – darunter Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und häusliche Pflege.

    Am einfachsten über eine Pflegebox: Sie wählen einen zertifizierten Anbieter, stellen Ihre Wunschprodukte zusammen und der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und erhalten Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat bequem nach Hause.

    Die monatliche Pauschale beträgt 42 Euro (504 Euro pro Jahr). Sie kann nicht angespart oder in den nächsten Monat übertragen werden – nicht genutzte Beträge verfallen.

    Für die 42-Euro-Pauschale benötigen Sie mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad müssen Pflegehilfsmittel selbst gekauft werden. Für technische Pflegehilfsmittel gelten teilweise abweichende Regelungen über die Krankenkasse.