Anspruch & Voraussetzungen

    Pflegebox kostenlos erhalten: Voraussetzungen & Anspruch im Detail

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Geöffnete Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln

    Erfahren Sie, wer Anspruch auf die kostenlose 42 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel hat und welche Kriterien erfüllt sein müssen.

    Der gesetzliche Hintergrund: § 40 SGB XI

    Der Gesetzgeber erkennt an, dass die häusliche Pflege hohe hygienische Standards erfordert. Um Infektionen vorzubeugen und die Haut der Pflegebedürftigen sowie die Gesundheit der Pflegenden zu schützen, wurde die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geschaffen.

    Diese gesetzliche Regelung ist im Sozialgesetzbuch XI verankert und sichert Ihnen einen monatlichen Anspruch von bis zu 42 Euro – das sind 504 Euro pro Jahr.

    Wer ist anspruchsberechtigt? (Die Detail-Checkliste)

    Es herrscht oft Verwirrung darüber, wer die Box wirklich „gratis" bekommt. Hier die detaillierten Kriterien:

    Versicherungsstatus

    Die Person muss gesetzlich oder privat pflegeversichert sein. Der Anspruch besteht bei allen Krankenkassen und deren angegliederten Pflegekassen.

    Der Pflegegrad

    Es spielt keine Rolle, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt – die Pauschale von 42 € ist für alle gleich hoch. Entscheidend ist nur, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

    Häusliche Pflege

    Sobald ein Pflegedienst die vollständige Versorgung übernimmt und keine Privatperson mehr involviert ist, kann die Kasse den Anspruch prüfen. In 95% der Fälle (Kombinationspflege) bleibt der Anspruch jedoch bestehen.

    Kostenlose Pflegebox bei privater Versicherung?

    Ja, auch Privatversicherte haben den Anspruch! Hier funktioniert es meist nach dem Erstattungsprinzip: Sie kaufen die Box, reichen die Rechnung ein und bekommen das Geld zurück.

    Viele spezialisierte Anbieter auf deinpflegevergleich.de übernehmen aber auch hier die direkte Abrechnung, um Sie zu entlasten.

    Welche Produkte sind „förderfähig"?

    Die Pflegekasse zahlt nicht für alles. Erstattungsfähig sind nur Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV:

    Bettschutzeinlagen

    Zum Einmalgebrauch – schützen die Matratze vor Verschmutzung und erleichtern die Pflege.

    Einmalhandschuhe

    Unverzichtbar für die Intimpflege und den Infektionsschutz. In Latex, Nitril oder Vinyl erhältlich.

    Desinfektionsmittel

    Händedesinfektion & Flächendesinfektion zur Keimreduktion im Pflegeumfeld.

    Schutzschürzen & Mundschutz

    Schützen den Pflegenden vor Körperflüssigkeiten und Infektionen.

    Häufige Fragen zur kostenlosen Pflegebox

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    Weiterführende Ratgeber

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