Krankenkassen-Guide

    Pflegebox für AOK-Versicherte: Die 42 € Pauschale beantragen

    Antragsweg bei der AOK, Voraussetzungen und Anbieter-Auswahl – so erhalten Sie die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen neben Krankenversicherungskarte auf einem Küchentisch

    Sie sind bei der AOK versichert?

    Dann steht Ihnen bei Pflegegrad 1 bis 5 die kostenlose Pflegebox im Wert von 42 € monatlich zu. Im Vergleich wählen Sie einen geprüften Anbieter – dieser stellt den Antrag direkt bei Ihrer AOK und übernimmt die komplette Abrechnung.

    → Jetzt Pflegebox-Anbieter vergleichen

    Der 42 €-Zuschuss der AOK im Überblick

    Die AOK ist mit rund 27 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands. Wenn Sie oder ein Angehöriger bei der AOK versichert sind und einen Pflegegrad haben, steht Ihnen eine oft ungenutzte Leistung zu: bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – das sind 504 Euro pro Jahr.

    Die rechtliche Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Leistung deckt Produkte der Produktgruppe 54 (PG 54) ab – also Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Statt die Produkte selbst zu kaufen und Belege einzureichen, erhalten Sie sie als praktische Pflegebox monatlich kostenlos nach Hause geliefert.

    Wichtig zu wissen: Die AOK besteht aus elf selbstständigen Landesverbänden – etwa der AOK Bayern, der AOK NordWest oder der AOK Nordost. Die Leistung selbst ist jedoch bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es lediglich beim konkreten Antragsweg Ihres jeweiligen Landesverbandes. Mehr zum Unterschied der Kostenträger lesen Sie in unserem Ratgeber Krankenkasse vs. Pflegekasse.

    Voraussetzungen für AOK-Versicherte

    Der Anspruch auf die Pflegebox besteht bei der AOK unter denselben Bedingungen wie bei jeder anderen Pflegekasse:

    • Pflegegrad 1 bis 5: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Erstattung. Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.
    • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung des betreuten Wohnens leben – nicht in einem vollstationären Pflegeheim.
    • Bedarf an Verbrauchsmaterial: Im Pflegealltag müssen Produkte der PG 54 tatsächlich benötigt werden – was bei praktisch jeder häuslichen Pflege der Fall ist.

    Der Antragsweg bei der AOK: 3 Möglichkeiten

    Als AOK-Versicherter haben Sie drei Wege, die Pflegebox zu beantragen. Wir empfehlen den ersten – er ist am schnellsten und erfordert keinerlei Papierkram.

    1

    Über einen Pflegebox-Anbieter (empfohlen)

    Sie füllen beim Anbieter Ihrer Wahl einen kurzen Online-Antrag aus: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Ihre AOK-Landesstelle angeben, gewünschte Produkte wählen – fertig. Der Anbieter übermittelt den Antrag an Ihre AOK-Pflegekasse, kümmert sich um Rückfragen und rechnet monatlich direkt mit der AOK ab.

    Ihr Vorteil: Kein Behördenkontakt, keine Vorleistung, keine Formulare. Im Pflegebox Testsieger 2026 Vergleich finden Sie geprüfte Anbieter mit diesem Komfort-Service.

    2

    Direkt bei Ihrer AOK

    Sie können die Leistung auch selbst beantragen: formlos per Brief, über das Online-Kontaktformular oder die „Meine AOK"-App Ihres Landesverbandes. Geben Sie Pflegegrad, Versichertennummer und den konkreten Bedarf an Verbrauchsmaterial an. Die Produkte kaufen Sie anschließend selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein – deutlich aufwendiger als die Pflegebox-Lösung.

    3

    Telefonisch über die AOK-Hotline

    Jede Landes-AOK hat eine kostenlose Servicenummer. Dort können Sie den Antrag anmelden und sich das passende Formular zuschicken lassen. Praktisch, wenn Sie vorab Fragen klären möchten – die Bearbeitung dauert jedoch meist länger als beim Online-Weg über einen Anbieter.

    Zeit-Tipp: Der Anspruch beginnt erst mit dem Monat der Antragstellung – eine rückwirkende Erstattung gibt es in der Regel nicht. Stellen Sie den Antrag daher möglichst am Monatsanfang, damit Ihnen kein Monat verloren geht. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegebox beantragen.

    📄 Komplette Pflegehilfsmittel-Liste 2026 als PDF

    Premium-Ratgeber, 23 Seiten: alle erstattungsfähigen Produkte, 42-€-Pauschale, Anspruch, Antrag & Checkliste. Kostenlos – ohne E-Mail-Eingabe.

    Was steckt in der Pflegebox für AOK-Versicherte?

    Der Inhalt richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 54 und ist bei der AOK identisch mit dem aller anderen Pflegekassen:

    • Einmalhandschuhe für die hygienische Pflege
    • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
    • Schutzschürzen und Mundschutz
    • Bettschutzeinlagen zur Inkontinenzversorgung
    • Je nach Anbieter ergänzend: Fingerlinge, Einmalwaschhandschuhe oder Pflegetücher

    Bei guten Anbietern stellen Sie die Box jeden Monat neu zusammen – passend zum aktuellen Bedarf. Was genau erlaubt ist, zeigt unsere Pflegehilfsmittel-Liste 2026. Details zu den Produkten lesen Sie im Artikel Pflegebox Inhalt.

    Wichtig: Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Einlagen gehören nicht zur 42 €-Pauschale. Diese werden über ein Rezept des Hausarztes von der Krankenkasse erstattet – bei AOK-Versicherten also direkt von der AOK. Mehr dazu im Ratgeber Inkontinenzprodukte im Überblick.

    Was passiert nach der Genehmigung durch die AOK?

    1. 1Sie erhalten eine Bestätigung – bei Antrag über einen Anbieter oft direkt per E-Mail oder Anruf.
    2. 2Die erste Pflegebox kommt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen per Paketdienst zu Ihnen nach Hause.
    3. 3Die Lieferung wiederholt sich automatisch jeden Monat – Sie müssen nichts erneut beantragen.
    4. 4Die Abrechnung läuft komplett im Hintergrund zwischen Anbieter und AOK. Sie erhalten keine Rechnung.

    Sollte die AOK den Antrag ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen – seriöse Anbieter unterstützen Sie dabei kostenlos. Häufige Ablehnungsgründe und Lösungen erklären wir im Ratgeber Kostenübernahme Pflegehilfsmittel.

    Weiterführende Artikel

    Häufige Fragen zur Pflegebox bei der AOK

    Ja. Wie jede gesetzliche Pflegekasse übernimmt auch die AOK Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Voraussetzung sind Pflegegrad 1 bis 5 und häusliche Pflege. Für Sie bleibt die Pflegebox komplett kostenfrei.

    Nein. Der einfachste Weg führt über einen Pflegebox-Anbieter: Sie füllen den Online-Antrag in wenigen Minuten aus, der Anbieter übermittelt ihn an Ihre zuständige AOK-Pflegekasse und übernimmt die komplette Kommunikation und Abrechnung.

    Ja. Die AOK besteht aus elf selbstständigen Landesverbänden (z. B. AOK Bayern, AOK NordWest oder AOK Nordost), doch die Leistung ist bundesweit einheitlich im SGB XI geregelt. Egal, bei welcher AOK Sie versichert sind – der Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich besteht überall.

    Nichts. Die Kosten werden direkt zwischen dem Anbieter und der AOK abgerechnet. Sie gehen nicht in Vorleistung und erhalten keine Rechnung. Nur wenn Sie Produkte über 42 Euro hinaus wünschen, können Mehrkosten entstehen – seriöse Anbieter weisen vorab transparent darauf hin.

    In der Regel wenige Tage bis maximal drei Wochen. Viele Anbieter liefern nach der Genehmigung innerhalb von 24 bis 72 Stunden die erste Box. Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn der Anspruch beginnt erst mit dem Monat der Antragstellung.

    Ja, Sie sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Vergleichen Sie Produktqualität, Flexibilität und Service – und wechseln Sie bei Bedarf jederzeit ohne Kündigungsfrist. Den Wechsel meldet der neue Anbieter direkt Ihrer AOK.

    Als AOK-Versicherter direkt loslegen

    Vergleichen Sie jetzt die geprüften Pflegebox-Anbieter und stellen Sie Ihren Antrag in wenigen Minuten online – Ihre AOK übernimmt die Kosten bis 42 € monatlich.