Pflegegrade verstehen
Alles über die 5 Pflegegrade: Voraussetzungen, Leistungen und Pflegegeld im Detail

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Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind die Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Sie werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF festgelegt und bestimmen, welche Unterstützung Sie erhalten.
Das System mit 5 Pflegegraden ersetzt seit 2017 die alten 3 Pflegestufen und berücksichtigt besser die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen.
Übersicht der 5 Pflegegrade
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren. Leichte Einschränkungen im Alltag.
Leistungen:
- • 125€ Entlastungsbetrag monatlich
- • Beratungsbesuche
- • Pflegehilfsmittel (42€/Monat)
- • Wohnraumanpassung bis 4.000€
Kein Pflegegeld
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld, aber wichtige Unterstützungsleistungen.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5 Punkte. Deutliche Einschränkungen, die regelmäßige Hilfe erfordern.
Pflegegeld:
332€/Monat
Pflegesachleistungen:
724€/Monat
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70 Punkte. Schwere Einschränkungen mit täglich mehrfachem Hilfebedarf.
Pflegegeld:
573€/Monat
Pflegesachleistungen:
1.363€/Monat
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90 Punkte. Schwerste Einschränkungen mit Rundum-die-Uhr-Betreuung.
Pflegegeld:
765€/Monat
Pflegesachleistungen:
1.693€/Monat
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
90 bis 100 Punkte. Höchster Pflegebedarf mit kompletter Abhängigkeit von Hilfe.
Pflegegeld:
947€/Monat
Pflegesachleistungen:
2.095€/Monat
Das Begutachtungsverfahren
Ablauf der Begutachtung
Antrag stellen
Bei der Pflegekasse Antrag auf Pflegeleistungen stellen
Terminvereinbarung
MDK oder MEDICPROOF vereinbart Besuchstermin
Begutachtung
Hausbesuch und Bewertung der Selbstständigkeit
Bescheid
Entscheidung über Pflegegrad binnen 25 Arbeitstagen
Bewertungskriterien
| Bereich | Gewichtung |
|---|---|
| Mobilität | 10% |
| Kognitive Fähigkeiten | 15% |
| Selbstversorgung | 40% |
| Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20% |
| Gestaltung des Alltagslebens | 15% |
Wichtige Fristen und Hinweise
- • Begutachtung: Findet normalerweise binnen 25 Arbeitstagen statt
- • Eilverfahren: Bei Palliativpflege binnen einer Woche
- • Widerspruch: Binnen eines Monats nach Bescheid möglich
- • Höherstufung: Jederzeit bei Verschlechterung beantragbar
- • Überprüfung: Automatisch alle 3 Jahre (Grad 1-3) oder 2 Jahre (Grad 4-5)