Pflegegrade verstehen

    Alles über die 5 Pflegegrade: Voraussetzungen, Leistungen und Pflegegeld im Detail

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Pflegefachkraft im Gespräch mit einem älteren Mann im Wohnzimmer

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    Was sind Pflegegrade?

    Pflegegrade sind die Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Sie werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF festgelegt und bestimmen, welche Unterstützung Sie erhalten.

    Das System mit 5 Pflegegraden ersetzt seit 2017 die alten 3 Pflegestufen und berücksichtigt besser die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen.

    Übersicht der 5 Pflegegrade

    Grad 1

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren. Leichte Einschränkungen im Alltag.

    Leistungen:

    • • 125€ Entlastungsbetrag monatlich
    • • Beratungsbesuche
    • • Pflegehilfsmittel (42€/Monat)
    • • Wohnraumanpassung bis 4.000€

    Kein Pflegegeld

    Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld, aber wichtige Unterstützungsleistungen.

    Grad 2

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    27 bis unter 47,5 Punkte. Deutliche Einschränkungen, die regelmäßige Hilfe erfordern.

    Pflegegeld:

    332€/Monat

    Pflegesachleistungen:

    724€/Monat

    Grad 3

    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    47,5 bis unter 70 Punkte. Schwere Einschränkungen mit täglich mehrfachem Hilfebedarf.

    Pflegegeld:

    573€/Monat

    Pflegesachleistungen:

    1.363€/Monat

    Grad 4

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    70 bis unter 90 Punkte. Schwerste Einschränkungen mit Rundum-die-Uhr-Betreuung.

    Pflegegeld:

    765€/Monat

    Pflegesachleistungen:

    1.693€/Monat

    Grad 5

    Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

    90 bis 100 Punkte. Höchster Pflegebedarf mit kompletter Abhängigkeit von Hilfe.

    Pflegegeld:

    947€/Monat

    Pflegesachleistungen:

    2.095€/Monat

    Das Begutachtungsverfahren

    Ablauf der Begutachtung

    1

    Antrag stellen

    Bei der Pflegekasse Antrag auf Pflegeleistungen stellen

    2

    Terminvereinbarung

    MDK oder MEDICPROOF vereinbart Besuchstermin

    3

    Begutachtung

    Hausbesuch und Bewertung der Selbstständigkeit

    4

    Bescheid

    Entscheidung über Pflegegrad binnen 25 Arbeitstagen

    Bewertungskriterien

    BereichGewichtung
    Mobilität10%
    Kognitive Fähigkeiten15%
    Selbstversorgung40%
    Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20%
    Gestaltung des Alltagslebens15%

    Wichtige Fristen und Hinweise

    • Begutachtung: Findet normalerweise binnen 25 Arbeitstagen statt
    • Eilverfahren: Bei Palliativpflege binnen einer Woche
    • Widerspruch: Binnen eines Monats nach Bescheid möglich
    • Höherstufung: Jederzeit bei Verschlechterung beantragbar
    • Überprüfung: Automatisch alle 3 Jahre (Grad 1-3) oder 2 Jahre (Grad 4-5)

    Unterstützung bei der Beantragung

    Die Beantragung eines Pflegegrades kann komplex sein. Lassen Sie sich von Experten beraten, um alle Leistungen optimal zu nutzen und häufige Fehler zu vermeiden.

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