Krankenkassen-Guide

    Pflegebox für BARMER-Versicherte: Die 42 € Pauschale beantragen

    Antragswege bei der BARMER Pflegekasse, Voraussetzungen und Anbieterauswahl – so erhalten Sie monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen neben einer Versichertenkarte auf einem Küchentisch
    BARMER Logo

    Sie sind bei der BARMER versichert?

    Dann steht Ihnen ab Pflegegrad 1 die kostenlose Pflegebox im Wert von 42 € monatlich zu. Ein geprüfter Anbieter übernimmt Antrag und Abrechnung direkt mit der BARMER Pflegekasse.

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    Der 42 €-Zuschuss der BARMER im Überblick

    Die BARMER gehört mit rund 8,5 Millionen Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Wer bei ihr versichert ist und einen Pflegegrad hat, kann über die BARMER Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen – also 504 Euro im Jahr, die viele Familien nie abrufen.

    Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Erstattet werden Produkte der Produktgruppe 54 (PG 54): Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Statt jeden Beleg einzeln einzureichen, lassen sich diese Produkte als Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause liefern.

    Ein Vorteil gegenüber regional gegliederten Kassen: Die BARMER ist bundesweit einheitlich organisiert. Es gibt keine Landesverbände mit eigenen Formularen – Antragsweg, Ansprechpartner und Bearbeitung sind für alle Versicherten identisch. Den Unterschied zwischen Kranken- und Pflegekasse erklären wir im Ratgeber Krankenkasse vs. Pflegekasse.

    Voraussetzungen für BARMER-Versicherte

    Die BARMER prüft dieselben drei Punkte wie jede andere Pflegekasse:

    • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5: Bereits Pflegegrad 1 reicht für den vollen Anspruch. Details in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.
    • Pflege in der eigenen Häuslichkeit: Zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen – nicht im vollstationären Pflegeheim.
    • Tatsächlicher Verbrauchsbedarf: Die Produkte der PG 54 müssen im Pflegealltag benötigt werden – bei häuslicher Pflege praktisch immer der Fall.

    Antragswege bei der BARMER Pflegekasse

    Drei Wege führen zur Pflegebox. Der erste ist der schnellste und kommt ganz ohne Formulare aus.

    1

    Über einen Pflegebox-Anbieter (empfohlen)

    Sie tragen in einem Online-Formular Name, Geburtsdatum, Pflegegrad und Ihre BARMER-Versichertennummer ein und stellen die gewünschten Produkte zusammen. Der Anbieter leitet den Antrag an die BARMER Pflegekasse weiter, klärt Rückfragen und rechnet monatlich direkt ab.

    Ihr Vorteil: kein Schriftverkehr, keine Vorleistung. Geprüfte Anbieter mit diesem Service finden Sie im Pflegebox Testsieger 2026 Vergleich.

    2

    Digital über „Meine BARMER“

    Die BARMER setzt stark auf digitale Services: Über die App „Meine BARMER“ oder die Online-Geschäftsstelle können Sie Anträge und Nachweise hochladen und den Bearbeitungsstand einsehen. Die Verbrauchshilfsmittel kaufen Sie in diesem Fall zunächst selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein – aufwendiger als der Weg über einen Anbieter, dafür mit voller Produktfreiheit.

    3

    Telefonisch oder über die Pflegeberatung

    Die BARMER bietet eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – telefonisch oder auf Wunsch zu Hause. Dabei lässt sich der Antrag auf Pflegehilfsmittel gleich mit anstoßen. Sinnvoll, wenn Sie ohnehin weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege klären möchten.

    Zeit-Tipp: Der Anspruch entsteht ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkend wird in der Regel nicht erstattet. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst zu Monatsbeginn. Die vollständige Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegebox beantragen.

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    Premium-Ratgeber, 23 Seiten: alle erstattungsfähigen Produkte, 42-€-Pauschale, Anspruch, Antrag & Checkliste. Kostenlos – ohne E-Mail-Eingabe.

    Was enthält die Pflegebox für BARMER-Versicherte?

    Der Inhalt richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 54 und ist bei der BARMER identisch mit dem aller anderen Pflegekassen:

    • Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen
    • Händedesinfektion und Flächendesinfektion
    • Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz
    • Bettschutzeinlagen – wahlweise als Einmal- oder Mehrfachvariante
    • Optional je nach Anbieter: Fingerlinge, Einmalwaschhandschuhe, Pflegetücher

    Die Zusammenstellung ist nicht starr: Gute Anbieter lassen Sie die Box monatlich neu konfigurieren. Welche Produkte erstattungsfähig sind, zeigt unsere Pflegehilfsmittel-Liste 2026; Produktdetails finden Sie unter Pflegebox Inhalt.

    Beachten Sie: Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Vorlagen zählt nicht zur 42 €-Pauschale. Diese Produkte verordnet der Arzt per Rezept, die Abrechnung läuft dann über die BARMER als Krankenkasse. Hintergründe im Ratgeber Inkontinenzprodukte im Überblick.

    Nach der Genehmigung durch die BARMER

    1. 1Sie erhalten die Bewilligung – beim Antrag über einen Anbieter meist per E-Mail oder telefonisch.
    2. 2Die erste Box wird üblicherweise innerhalb von ein bis drei Werktagen versendet.
    3. 3Danach läuft die Lieferung automatisch monatlich weiter – ohne erneuten Antrag.
    4. 4Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und BARMER Pflegekasse.

    Lehnt die BARMER ab – etwa wegen fehlender Angaben zum Pflegegrad –, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Seriöse Anbieter unterstützen dabei kostenlos. Typische Gründe und Lösungen im Ratgeber Kostenübernahme Pflegehilfsmittel.

    Weiterführende Artikel

    Häufige Fragen zur Pflegebox bei der BARMER

    Ja. Die BARMER Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit. Für BARMER-Versicherte entstehen dabei keine Kosten.

    Am schnellsten über einen Pflegebox-Anbieter: Sie geben Ihre Versichertennummer und den Pflegegrad in einem kurzen Online-Formular an, der Anbieter reicht den Antrag bei der BARMER Pflegekasse ein und rechnet anschließend direkt mit ihr ab. Alternativ können Sie den Antrag über die App „Meine BARMER“, die Online-Geschäftsstelle oder formlos schriftlich stellen.

    Nein. Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein freiwilliges Zusatzangebot der BARMER und keine Voraussetzung für die 42-Euro-Pauschale. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn Sie weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Wohnumfeldverbesserung prüfen möchten.

    Nichts, solange der Warenwert 42 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Anbieter rechnet direkt mit der BARMER ab, Sie gehen nicht in Vorleistung und erhalten keine Rechnung. Nur Zusatzprodukte über den Höchstbetrag hinaus zahlen Sie selbst – seriöse Anbieter weisen das vorab transparent aus.

    Üblich sind wenige Tage bis rund drei Wochen. Da die BARMER bundesweit zentral organisiert ist, entfällt die Zuordnung zu einem Landesverband – das beschleunigt die Bearbeitung häufig. Nach der Genehmigung liefern die meisten Anbieter innerhalb von ein bis drei Werktagen.

    Ja, jederzeit. Sie sind an keinen Anbieter gebunden. Der neue Anbieter meldet den Wechsel selbst bei der BARMER Pflegekasse an und kündigt die bisherige Belieferung – für Sie entsteht keine Lücke in der Versorgung.

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