Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – einfach erklärt

Unterstützung im Pflegealltag: Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Im deutschen Pflegesystem begegnen Ihnen oft komplizierte Begriffe. Einer der wichtigsten für die häusliche Pflege ist die Bezeichnung „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel". Doch was genau bedeutet das für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen? Einfach erklärt handelt es sich um Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können und regelmäßig ersetzt werden müssen.
Diese Produkte unterscheiden sich grundlegend von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollatoren, die als langfristige Leihgaben gedacht sind.
Die gesetzliche Grundlage und Ihr Anspruch
Diese Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in der Produktgruppe 54 gelistet. Da diese Produkte laufende Kosten verursachen, hat der Gesetzgeber im SGB XI festgelegt, dass die Pflegekasse Sie hierbei finanziell unterstützt.
Das Budget
Ihnen stehen monatlich 42,00 € zur Verfügung – das sind 504 EUR pro Jahr.
Die Voraussetzung
Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1 und die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
Welche Produkte fallen in diese Kategorie?
Damit ein Produkt über die 42-Euro-Pauschale abgerechnet werden kann, muss es einen hygienischen Zweck erfüllen. Dazu gehören:
Schutzbekleidung
- Einmalhandschuhe
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Hygieneartikel
Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Im Gegensatz zu technischen Hilfsmitteln (wie einem Rollator oder einem Pflegebett), die oft als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden, gehen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Ihren dauerhaften Besitz über. Sie müssen diese also nicht zurückgeben.
Wichtig: Inkontinenzhilfen sind nicht enthalten
Produkte wie Windeln, Vorlagen oder Inkontinenzslips fallen nicht unter die Produktgruppe 54 und somit nicht unter die 42-Euro-Pauschale. Diese müssen separat über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse beantragt werden.
Unser Tipp: Budget nicht verfallen lassen
Da die Pauschale von 42 € jeden Monat neu gewährt wird, sollten Sie diese nicht verfallen lassen. Es ist kein „Ansparen" für den nächsten Monat möglich. Bestellen Sie Ihre Pflegebox daher monatlich, um eine lückenlose Hygiene zu gewährleisten.
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