Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen: Was kostet das?

Eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, wird aber für bestimmte Geschäfte – etwa Immobilienverkäufe oder Kreditaufnahmen – benötigt. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und damit unter anderem nach dem Vermögen der vollmachtgebenden Person.
Wann ist eine notarielle Form erforderlich?
- Bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften (§ 311b BGB).
- Bei Kreditaufnahmen, Bürgschaften oder Verbraucherdarlehen für die vollmachtgebende Person (§ 492 BGB).
- Bei der Führung oder Vertretung eines Unternehmens (z. B. Gesellschafterversammlungen, GmbH-Anteile).
- Bei Grundbucheintragungen jeglicher Art.
- Häufig von Banken zusätzlich verlangt, auch wenn gesetzlich nicht zwingend.
Beglaubigung oder Beurkundung – was ist der Unterschied?
Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin oder der Notar lediglich, dass die Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt. Bei der vollständigen notariellen Beurkundung wird der gesamte Vollmachtstext durch das Notariat erstellt beziehungsweise geprüft und individuell beraten – das ist umfassender, aber auch kostenintensiver.
Kostenübersicht 2026 (Richtwerte)
- Beglaubigung Vorsorgevollmacht (privatschriftlich vorbereitet): 20–70 € je nach Vermögen.
- Notarielle Beurkundung (Notar erstellt Text): 60–500 €.
- Kombinierte Beurkundung mit Patientenverfügung: typisch 80–550 €.
- Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: einheitlich 10 € pro Unterschrift (ohne Beratung).
- Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister: einmalig 13 € (online) bzw. 18,50 € (per Notar).
Hinweis: Die genauen Kosten hängen vom Geschäftswert ab und werden nach dem GNotKG berechnet. Holen Sie für eine verlässliche Kosteneinschätzung ein individuelles Angebot bei einem Notariat in Ihrer Nähe ein.
Ablauf des Notartermins
- Versenden Sie die vorbereitete Vollmacht vorab per E-Mail an das Notariat.
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Der Notar prüft Identität und Geschäftsfähigkeit.
- Bei Beglaubigung: Unterschrift vor dem Notar, kurze Bestätigung der Echtheit.
- Bei Beurkundung: Verlesung des Textes, Erläuterung rechtlicher Folgen, Unterschrift.
- Termin dauert 15–60 Minuten.
- Auf Wunsch direkt Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.
Spar-Tipps
- Vollmachtstext selbst aus geprüfter Vorlage erstellen und nur beglaubigen lassen – günstiger als Beurkundung.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Termin erledigen.
- Bei reiner Beglaubigung ohne Beratungsbedarf die günstigere Betreuungsbehörde nutzen.
- Beglaubigte Ausfertigungen sofort in passender Stückzahl bestellen (für Bevollmächtigte, Bank, Grundbuchamt).
Wann lohnt sich die Investition besonders?
Bei Vermögen über 50.000 €, Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder erwarteten Erbstreitigkeiten zahlt sich die notarielle Beurkundung regelmäßig aus – sie schließt Beweisstreit und Auslegungslücken praktisch vollständig aus. Für reine Pflege-Vorsorge ohne Vermögen reicht die einfache Schriftform meist aus. Mehr Hintergrund im Pillar-Artikel zur Vorsorgevollmacht.
Häufig gestellte Fragen
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Inhalt und Formulierungen Ihrer Verfügung oder Vollmacht im Zweifel von einer Notarin, einem Notar oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt prüfen.