Pflegekosten von der Steuer absetzen: So sparen Sie bares Geld

Steuerliche Entlastung für Pflegende und Pflegebedürftige
Pflege ist teuer. Trotz der Leistungen der Pflegekasse und der kostenlosen 42-Euro-Pflegebox bleiben oft Restkosten an den Betroffenen oder deren Angehörigen hängen. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Kosten.
1. Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dies ist ein fester Betrag, der Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert, ohne dass Sie Einzelbelege einreichen müssen.
| Pflegegrad | Pauschbetrag / Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4 | 1.800 € |
| Pflegegrad 5 | 1.800 € |
Voraussetzung: Sie dürfen für die Pflege keine direkte Bezahlung (z. B. das weitergegebene Pflegegeld) erhalten.
2. Außergewöhnliche Belastungen
Übersteigen die Pflegekosten (z. B. für Medikamente, Zuzahlungen oder Umbauten) die „zumutbare Belastungsgrenze", können diese als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen auf, die über die 42 € Pauschale hinausgehen, falls Sie zusätzliche Hilfsmittel privat dazukaufen mussten.
3. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wenn Sie eine Hilfe für den Haushalt oder einen Pflegedienst beschäftigen, können Sie 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 € im Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Pflegedienst
Arbeitskosten des ambulanten Pflegedienstes
Haushaltshilfe
Kosten für Putzhilfen oder Haushaltskräfte
Betreuung
Betreuungsleistungen zu Hause
Fazit: Nutzen Sie alle Möglichkeiten
Nutzen Sie die Kombination aus gesetzlichen Sachleistungen (wie der Pflegebox) und steuerlichen Vorteilen, um die finanzielle Belastung der Pflege so gering wie möglich zu halten. Eine Beratung durch einen Steuerprofi ist bei hohen Kosten oft sehr lohnenswert.
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