Pflegekosten & Finanzierung im Überblick

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Älteres Paar bespricht Pflegekosten am Küchentisch mit Unterlagen

    Verstehen Sie Ihre finanziellen Ansprüche und nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung

    Einführung

    Die Finanzierung von Pflege kann komplex erscheinen, doch die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um Sie finanziell zu unterstützen. Von Pflegegeld über Zuschüsse für Hilfsmittel bis hin zu Wohnraumanpassungen - es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Pflegekosten zu reduzieren.

    In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen

    Pflegegeld

    Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Es wird monatlich ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

    Beispiel Pflegegrad 3:

    545 €

    pro Monat

    Pflegesachleistungen

    Pflegesachleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

    Beispiel Pflegegrad 3:

    1.539 €

    pro Monat

    PflegegradPflegegeld (mtl.)Pflegesachleistungen (mtl.)Kombinierbar
    Pflegegrad 1---
    Pflegegrad 2332 €761 €
    Pflegegrad 3545 €1.539 €
    Pflegegrad 4764 €1.927 €
    Pflegegrad 5946 €2.418 €

    Kombinationsleistung

    Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie z.B. 50% der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie zusätzlich 50% des Pflegegeldes ausgezahlt.

    Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    42 €

    monatlich

    Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und weitere Verbrauchsartikel werden übernommen.

    Wohnraumanpassung

    4.000 €

    pro Maßnahme

    Umbaumaßnahmen wie Badumbauten, Treppenlifte oder Türverbreiterungen werden bezuschusst.

    Technische Hilfsmittel

    100%

    Kostenübernahme

    Pflegebetten, Rollstühle und andere technische Hilfsmittel werden auf Rezept vollständig übernommen.

    Wichtige Hinweise zur Beantragung

    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einfacher Antrag beim Anbieter, dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
    • Wohnraumanpassung: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Bei Wohngemeinschaften kann jede Person bis zu 4.000 € erhalten (max. 16.000 € gesamt).
    • Technische Hilfsmittel: Verordnung vom Arzt erforderlich. Zuzahlung von 10% (max. 25 € pro Hilfsmittel) möglich, bei Festbetrag ggf. Aufzahlung.

    Weitere Förderungen & steuerliche Vorteile

    Entlastungsbetrag

    Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Dieser kann für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Entlastungsangebote verwendet werden.

    Verwendungszwecke:

    • • Betreuungsangebote (z.B. Alltagsbegleiter)
    • • Haushaltshilfe und Einkaufsservice
    • • Tages- oder Nachtpflege (ergänzend)
    • • Kurzzeitpflege (ergänzend)

    Steuerliche Absetzbarkeit

    Pflegekosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden und Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

    KostenartKategorieAbzugsfähig
    Ambulanter PflegedienstHaushaltsnahe Dienstleistung20% (max. 4.000 €/Jahr)
    PflegeheimHaushaltsnahe Dienstleistung20% (max. 4.000 €/Jahr)
    Eigenanteil bei KrankheitAußergewöhnliche BelastungÜber zumutbarer Eigenbelastung
    PrivatpflegePflege-PauschbetragBis 1.800 €/Jahr (Pflegegrad 2-3)

    Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

    Verhinderungspflege

    Wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege.

    1.612 €

    für bis zu 6 Wochen pro Jahr

    Kurzzeitpflege

    Vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.

    1.774 €

    für bis zu 8 Wochen pro Jahr

    💡 Tipp: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege verwendet werden und umgekehrt, wodurch sich die Budgets erhöhen lassen.

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