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    42 Euro im Monat bei Pflegegrad 1 – warum viele Angehörige nie danach fragen

    Zwei Jahre lang habe ich alles selbst bezahlt. Dass es meiner Mutter zusteht, wusste niemand – auch der Hausarzt nicht.

    Andrea, 54, Bielefeld
    • Anspruch ab Pflegegrad 1 – nicht erst ab Pflegegrad 2
    • Bis zu 42 Euro pro Monat – über 500 Euro im Jahr
    • Keine Zuzahlung bei Direktabrechnung mit der Pflegekasse
    • Den Antrag bei der Pflegekasse übernimmt der Anbieter
    • Nicht genutzte Monate verfallen – der Betrag lässt sich nicht ansparen

    Robert Silberpfennig
    Robert Silberpfennig
    Redaktion Pflegeleistungen · Aktualisiert im September 2026 · Lesezeit 4 Minuten
    Zwei Frauen öffnen gemeinsam eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln auf dem Tisch
    Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht unabhängig davon, ob ein Pflegedienst eingebunden ist.

    Andrea aus Bielefeld pflegt ihre Mutter seit vier Jahren zu Hause. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – das lief zwei Jahre lang über ihr eigenes Konto, neben Beruf und eigener Familie. Etwa 35 Euro im Monat, jeden Monat.

    Über 24 Monate sind das rund 840 Euro, die sie nicht hätte ausgeben müssen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestand von Anfang an, ihre Mutter hat Pflegegrad 1.

    Geregelt ist der Anspruch in § 40 SGB XI. An der Rechtslage liegt es also nicht – sondern an einer Annahme, die sich hartnäckig hält.

    Der häufigste Irrtum

    Viele Angehörige glauben, der Anspruch beginne erst ab Pflegegrad 2. Das gilt für andere Leistungen der Pflegeversicherung – für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht er bereits ab Pflegegrad 1.

    Wer hat Anspruch?

    Die Voraussetzungen sind überschaubar und in der Pflegeversicherung einheitlich geregelt. Erfüllt sein müssen drei Punkte:

    • Ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor
    • Die Pflege findet zu Hause statt, nicht im Pflegeheim
    • Die Pflege wird von Angehörigen, Bekannten oder einem Pflegedienst übernommen

    Viele zögern an dieser Stelle, weil sie denken: Dafür bin ich doch gar nicht vorgesehen, wir kommen ja bisher zurecht. Der Anspruch hängt aber nicht davon ab, wie gut jemand zurechtkommt, sondern allein von diesen drei Punkten.

    Wann der Anspruch nicht besteht

    Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – dort stellt die Einrichtung die benötigten Materialien. Ebenso setzt der Anspruch einen anerkannten Pflegegrad voraus: Ohne Einstufung durch die Pflegekasse kann er nicht geltend gemacht werden. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte diesen zuerst beantragen.

    Was enthalten ist

    Abgedeckt sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig verbraucht werden:

    • Einmalhandschuhe
    • Händedesinfektion
    • Flächendesinfektion
    • Bettschutzeinlagen (einmal oder wiederverwendbar)
    • Schutzschürzen
    • Mundschutz

    Es geht nicht um Sonderleistungen, sondern um das, was im Pflegealltag ohnehin jeden Monat verbraucht wird. Wer sich fragt, ob das nicht übertrieben ist: Handschuhe und Desinfektion sind genau der Zweck dieser Regelung.

    Die Zusammenstellung ist nicht vorgegeben. Innerhalb des monatlichen Höchstbetrags kann frei gewählt werden, welche Produkte geliefert werden.
    Drei offene Pflegeboxen mit Pflegehilfsmitteln wie Handschuhen, Desinfektion und Verbandsmaterial auf einem Holztisch
    Der Inhalt lässt sich bei den meisten Anbietern monatlich anpassen.

    Was es kostet

    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro.

    Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, entstehen für Pflegebedürftige und Angehörige keine Kosten. Es gibt keine Zuzahlung und keine Vorleistung, solange der monatliche Höchstbetrag eingehalten wird.

    Der Betrag gilt je Kalendermonat. Er lässt sich nicht ansparen: Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt und erhöht nicht den Rahmen des Folgemonats.

    Manche Angehörige schrecken davor zurück, eine Leistung zu beantragen, die sich nach Sozialhilfe anfühlt. Das ist sie nicht: Der Betrag ist Teil der Pflegeversicherung, in die eingezahlt wurde. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.

    Wer über die 42 Euro hinaus Produkte bestellt, zahlt ausschließlich die Differenz selbst. Vor der Bestellung sollte der Anbieter diesen Fall transparent ausweisen.

    Was wir nicht verschweigen

    Die Pflegekasse kann den Antrag ablehnen. Das passiert vor allem dann, wenn die Pflegegrad-Einstufung noch nicht abgeschlossen ist oder Angaben fehlen. In dem Fall gibt es keine Lieferung, bis das geklärt ist.

    Der Höchstbetrag von 42 Euro begrenzt auch die Produktauswahl. Was in den Boxen liegt, sind überwiegend funktionale Standardprodukte, bei einigen Anbietern No-Name-Ware. Wer bestimmte Marken gewohnt ist, sollte vorher prüfen, ob sie im Sortiment sind.

    Und: Sie müssen den Weg über einen Anbieter nicht gehen. Sie können die Hilfsmittel selbst kaufen und die Belege bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Das kostet mehr Aufwand – Vorleistung, Belege sammeln, Erstattung abwarten – gibt Ihnen aber die freie Produktwahl.

    So läuft es ab

    Die größte Hürde ist selten das Geld, sondern die Vorstellung von Formularen, Nachweisen und Telefonaten mit der Pflegekasse. In der Praxis sind es fünf Schritte, und den Behördenteil übernimmt der Anbieter.

    1. 1

      Anbieter auswählen

      Sie entscheiden, von wem Sie beliefert werden. Ein Wechsel ist später monatlich möglich.

    2. 2

      Formular ausfüllen – etwa zwei Minuten

      Benötigt werden Name, Anschrift, Pflegegrad und Pflegekasse. Mehr nicht.

    3. 3

      Der Anbieter stellt den Antrag

      Den Antrag auf Kostenübernahme reicht der Anbieter bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen selbst nichts einreichen.

    4. 4

      Die Pflegekasse bewilligt

      Die Prüfung dauert in der Regel wenige Tage bis rund zwei Wochen. Die Bewilligung meldet der Anbieter zurück.

    5. 5

      Monatliche Lieferung nach Hause

      Danach kommt die Box automatisch. Der Inhalt lässt sich monatlich anpassen, der Vertrag monatlich kündigen.

    Für Sie entstehen dabei keine Kosten, solange der Höchstbetrag von 42 Euro pro Monat nicht überschritten wird.

    Bereit für den ersten Schritt?

    Pflegetipp ist unsere Empfehlung: Lieferung in 2–4 Werktagen nach Genehmigung, monatlich kündbar, Box-Inhalt jederzeit anpassbar.

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    Drei Anbieter im Überblick

    Es gibt deutlich mehr als drei Anbieter am Markt. Wir haben nur die aufgenommen, die drei Bedingungen erfüllen: direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ohne Vorleistung, monatliche Kündbarkeit ohne Mindestlaufzeit und Übernahme des Antrags. Anbieter mit Vorkasse, Mindestlaufzeit oder Zusatzverträgen sind hier nicht aufgeführt.

    Auch unter den verbliebenen drei gibt es Unterschiede, die je nach Situation ins Gewicht fallen – bei der Lieferzeit, beim Sortiment und bei der Erreichbarkeit. Welcher davon passt, hängt weniger vom Anbieter ab als von der eigenen Pflegesituation.

    Unsere Empfehlung
    Pflegetipp Logo
    Lieferzeit
    2–4 Werktage nach Genehmigung
    Vertrag
    monatlich kündbar
    Besonderheit
    Box-Inhalt jederzeit anpassbar

    Passt, wenn

    es schnell gehen soll und sich der Bedarf im Pflegealltag häufig ändert.

    Über 15.000 zufriedene Kunden

    Pflege4me Logo
    Lieferzeit
    3–5 Werktage nach Genehmigung
    Vertrag
    monatlich kündbar
    Besonderheit
    ausschließlich Markenprodukte

    Passt, wenn

    Sie Wert auf bekannte Markenprodukte statt No-Name-Ware legen.

    BluBox Logo
    Lieferzeit
    5–7 Werktage nach Genehmigung
    Vertrag
    monatlich kündbar
    Besonderheit
    persönliche Beratung zu festen Zeiten

    Passt, wenn

    Sie Fragen lieber am Telefon klären als per Formular.

    Was Angehörige berichten

    „Ich hatte den Papierkram befürchtet. Am Ende habe ich ein Formular ausgefüllt, den Rest hat der Anbieter mit der Kasse geregelt.“
    Michael, 61, Kassel
    „Ich habe nie gefragt, weil ich dachte, Pflegegrad 1 sei zu niedrig für irgendeine Leistung. Niemand hat mir gesagt, dass genau das nicht stimmt.“
    Sabine, 47, Rostock

    Fotos: Symbolbilder. Aussagen mit Einverständnis der Personen wiedergegeben, Namen gekürzt.

    Pflegetipp liefert innerhalb von 2–4 Werktagen nach Genehmigung.

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    Häufige Fragen

    Ist das wirklich kostenlos oder gibt es einen Haken?

    Für Sie entstehen keine Kosten, solange der monatliche Höchstbetrag von 42 Euro nicht überschritten wird. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und verdient an dieser Abrechnung. Wir wiederum erhalten eine Provision, wenn über unsere Seite eine Vermittlung zustande kommt. Auf Ihren Anspruch oder den Betrag hat das keinen Einfluss.

    Was passiert, wenn die Pflegekasse ablehnt?

    Dann wird nicht geliefert. Häufigste Gründe sind eine noch laufende Pflegegrad-Einstufung oder unvollständige Angaben. Der Anbieter meldet die Ablehnung zurück; der Antrag kann nach Klärung erneut gestellt werden. Kosten entstehen dadurch nicht.

    Was passiert mit meinen Daten?

    Die im Formular angegebenen Daten gehen an den gewählten Anbieter, der sie für den Antrag bei Ihrer Pflegekasse benötigt: Name, Anschrift, Pflegegrad und Kasse. Wer die Daten wie lange verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.

    Muss ich meine Pflegekasse selbst informieren?

    Nein. Der Anbieter reicht den Antrag auf Kostenübernahme ein und meldet die Bewilligung zurück. Sie müssen von sich aus nichts einreichen.

    Brauche ich einen Pflegegrad von mindestens 2?

    Nein. Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht bereits ab Pflegegrad 1. Andere Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen höheren Pflegegrad voraus, diese hier nicht.

    Kann ich den Anbieter wechseln?

    Ja. Die Verträge sind üblicherweise monatlich kündbar. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Abmeldung beim bisherigen Anbieter und die Anmeldung bei der Pflegekasse.

    Was passiert, wenn ich einen Monat nichts brauche?

    Der Betrag von 42 Euro gilt je Kalendermonat und lässt sich nicht ansparen. Nicht genutzte Beträge verfallen. Viele Anbieter erlauben es, eine Lieferung zu pausieren oder den Inhalt zu verändern.

    So starten Sie

    Das Formular dauert etwa zwei Minuten. Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernimmt der Anbieter.

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    Kostenlos und unverbindlich

    Für Andrea sind zwei Jahre und rund 840 Euro vergangen, bevor sie davon erfahren hat. Sie müssen sich heute nicht entscheiden. Sehen Sie sich in Ruhe an, was der Anbieter anbietet, stellen Sie Ihre Fragen telefonisch, und entscheiden Sie dann. Der Anspruch besteht weiter – er erneuert sich jeden Monat.

    Hinweis: DeinPflegeVergleich.de finanziert sich über Provisionen der verglichenen Anbieter. Für Nutzerinnen und Nutzer entstehen dadurch keine Kosten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.