Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen: Was ist der Unterschied?
Die Qual der Wahl: Wie soll Ihre Pflege finanziert werden?

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad erhalten, stellt sich sofort eine grundlegende Frage: Möchten Sie die Pflege komplett selbst organisieren (Pflegegeld) oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Pflegesachleistungen)? Die Entscheidung hat massive Auswirkungen auf Ihr monatliches Budget.
Wichtig für Sie: Die 42-Euro-Pflegebox erhalten Sie in beiden Fällen zusätzlich – sie wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet!
Das Pflegegeld: Maximale Freiheit
Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige gedacht, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden.
Auszahlung
Das Geld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.
Verwendung
Er kann frei darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben.
Voraussetzung
Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Die Pflegesachleistung: Professionelle Unterstützung
Hierbei handelt es sich um Dienst- oder Sachwerte, die durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Abrechnung
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten kein Bargeld.
Vorteil
Die Sätze für Sachleistungen sind deutlich höher als beim Pflegegeld, da hiermit Fachpersonal bezahlt wird.
Beträge im Vergleich (Stand 2026)
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.432 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.778 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.205 € |
Die Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten
Viele Familien nutzen die Kombinationsleistung. Wenn der Pflegedienst beispielsweise nur 60 % seines Budgets für Sachleistungen verbraucht, werden die restlichen 40 % anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So sichern Sie sich professionelle Hilfe und behalten dennoch ein Stück finanzielle Flexibilität.
Rechenbeispiel – Pflegegrad 3:
- Sachleistungsbudget: 1.432 €
- Pflegedienst verbraucht 60 %: 859,20 €
- Restliche 40 % als Pflegegeld: 40 % × 573 € = 229,20 €
- Plus 42 € Pflegebox – immer zusätzlich!
Wichtiger Hinweis
Unabhängig davon, ob Sie sich für Geld- oder Sachleistungen entscheiden – der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42,00 € bleibt immer bestehen und wird nicht auf diese Beträge angerechnet!
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