Patientenverfügung erstellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

    Robert Silberpfennig
    Pflegefachkraft · 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Pflege
    Zuletzt aktualisiert:
    Fachlich geprüft von Dr. Hartmut Umlauf, Rechtsanwalt für Sozialrecht, Berlin. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
    Person füllt eine Patientenverfügung am Schreibtisch aus

    Eine Patientenverfügung zu erstellen dauert in der Regel mehrere Stunden verteilt auf mehrere Tage, da es um die Klärung persönlicher Wertvorstellungen geht. Die folgenden sieben Schritte führen Sie strukturiert durch den Prozess.

    Schritt 1: Eigene Werte und Wünsche klären

    Bevor Sie ein Formular ausfüllen, lohnt sich ein ruhiges Gespräch mit sich selbst oder Angehörigen: Was bedeutet für Sie Lebensqualität? Welche Behandlungen möchten Sie unter welchen Umständen auf keinen Fall? Welche Rolle spielen Religion, Würde, Selbstständigkeit? Diese Reflexion ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und kann durchaus mehrere Tage oder Wochen brauchen.

    Schritt 2: Relevante Behandlungssituationen auswählen

    Gute Vorlagen unterscheiden typische Situationen wie den unabwendbaren Sterbeprozess, einen dauerhaften Bewusstseinsverlust, eine fortgeschrittene Demenzerkrankung oder das Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Wählen Sie die Situationen aus, die für Sie relevant sind, und ergänzen Sie bei Bedarf weitere – etwa eigene Vorerkrankungen.

    Schritt 3: Behandlungswünsche konkret formulieren

    Legen Sie für jede Situation konkret fest, welche Maßnahmen Sie wünschen (z. B. Schmerztherapie, Palliativsedierung) und welche Sie ablehnen (z. B. künstliche Ernährung über PEG-Sonde, Beatmung, Dialyse). Vage Formulierungen wie „keine Apparatemedizin" sollten Sie vermeiden oder zusätzlich konkretisieren – Gerichte verlangen Konkretheit.

    Schritt 4: Ärztliche Beratung einholen

    Besonders bei bestehenden Erkrankungen hilft ein Gespräch mit dem Hausarzt, medizinisch korrekte und eindeutige Formulierungen zu finden, die im Ernstfall tatsächlich anwendbar sind. Manche Praxen bieten dafür ein gesondertes Vorsorge-Beratungsgespräch (IGeL-Leistung, 30–80 €) an. Auch ein Gespräch mit der eigenen Pflegekraft oder einem Hospizdienst kann wertvolle Hinweise geben.

    Schritt 5: Mit Vorsorgevollmacht abstimmen

    Eine Patientenverfügung entfaltet ihre volle Wirkung erst zusammen mit einer Vorsorgevollmacht, da der Bevollmächtigte Ihren Willen gegenüber Ärzten und Behörden durchsetzt. Stimmen Sie beide Dokumente inhaltlich aufeinander ab und vermeiden Sie Widersprüche – die konkretere Patientenverfügung geht im Zweifel vor.

    Schritt 6: Unterschreiben und Kopien verteilen

    Unterschreiben Sie das fertige Dokument eigenhändig mit Ort und Datum. Geben Sie Kopien an Ihren Bevollmächtigten, enge Angehörige und Ihren Hausarzt, und bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort auf – nicht im Bankschließfach. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit Aufbewahrungsort im Geldbeutel.

    Schritt 7: Regelmäßig aktualisieren und ggf. registrieren

    Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre oder nach wichtigen gesundheitlichen Veränderungen und bestätigen Sie sie erneut mit Datum und Unterschrift. Optional: Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 18,50 €) – das Betreuungsgericht erfährt im Ernstfall sofort von der Existenz Ihrer Verfügung.

    Praxisbeispiel: So sieht eine konkrete Formulierung aus

    Statt der vagen Formulierung „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" wirkt diese Formulierung rechtssicher:

    „Wenn ich mich aufgrund einer schweren Hirnschädigung dauerhaft im Zustand der Bewusstlosigkeit befinde und eine Wiedererlangung meiner Kommunikationsfähigkeit nach ärztlicher Einschätzung sehr unwahrscheinlich ist, möchte ich keine künstliche Ernährung über Magensonde (PEG), keine künstliche Beatmung und keine Wiederbelebungsmaßnahmen. Schmerz-, Atemnot- und Angstlinderung sollen jedoch ausdrücklich erfolgen, auch wenn dies eine Verkürzung meiner Lebenszeit zur Folge haben sollte."

    Eine solche Formulierung beschreibt eine konkrete Situation, nennt konkrete Maßnahmen und schließt die Palliativversorgung explizit ein – die drei Punkte, die der BGH für die Wirksamkeit verlangt.

    Häufige Fehler beim Erstellen

    • Vorlagen ungeprüft übernehmen, nur Kreuze setzen.
    • Palliativ- und Schmerzversorgung pauschal ausschließen.
    • Keine Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht.
    • Bevollmächtigte nicht informieren oder Original nicht auffindbar.
    • Nie aktualisiert – nach 10+ Jahren ohne Bestätigung leidet die Akzeptanz.

    Checkliste vor dem Unterschreiben

    • Persönliche Daten vollständig und korrekt?
    • Behandlungssituationen konkret beschrieben?
    • Maßnahmen pro Situation einzeln gewünscht oder abgelehnt?
    • Schmerz- und Palliativversorgung explizit gewünscht?
    • Verknüpfung mit Vorsorgevollmacht hergestellt?
    • Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich?
    • Aufbewahrung, Kopien und Registrierung geplant?

    Weitere Details zur Hinterlegung im Cluster-Artikel zum Zentralen Vorsorgeregister.

    Häufig gestellte Fragen

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Inhalt und Formulierungen Ihrer Verfügung oder Vollmacht im Zweifel von einer Notarin, einem Notar oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt prüfen.

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